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Förderungen

Eltern, die ihr Kind von einer Tagesmutter bzw. Tagesvater betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zu den Betreuungskosten. Im Betreuungsbeitrag sind die Verpflegungskosten nicht inbegriffen.

Die maximale Betreuungszeit (Vollzeitbetreuung) sind 160 Stunden im Monat. Bei einer anderen Betreuungsdauer erfolgt eine aliquote Berechnung des Betreuungsbeitrages.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Betreuungsbeitrag (bis zu maximal 330 Euro pro Kind und Monat) und dem zumutbaren Familienbeitrag.
Der zumutbare Familienbeitrag wird mittels dem Gewichteten Pro-Kopf-Einkommens und dem Familieneinkommen berechnet.

Alle Informationen über Förderungen finden Sie hier!


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